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ASPECTA KÄNGURU.fit
Neunmalklug für Schüler - ASPECTA Schulunfähigkeits-Schutz
 
ASPECTA KÄNGURU.fit Ihr Spatz wird flügge und startet ins Berufsleben?
Kein Problem!
Nach Aufnahme einer Ausbildung oder eines Berufes kann ASPECTA KÄNGURU.fit in einen ASPECTA Berufsunfähigkeits-Schutz umgewandelt und die ursprünglich vereinbarte Rente kann um bis zu 50% erhöht werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
 BESCHREIBUNG 
 
 WARUM KÄNGURU.FIT? 
 
 HELP! 
   
 
Erste Klasse für Schüler - ASPECTA KÄNGURU.fit

KÄNGURU.fitWenn Ihr Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung für mehr als 6 Monate von der Schule fernbleiben muss, zahlt ASPECTA Ihnen die vereinbarten Leistungen. Wofür Sie das Geld einsetzen, entscheiden Sie. Ob Tagesmutter oder Privatlehrer, Sie wissen am besten, was Ihr kleiner Schatz braucht, um schnell wieder gesund zu werden.

Auch bei einer 50%igen Schwerbehinderung zahlt ASPECTA Ihnen die vereinbarten Leistungen. So können z. B. Reha-Maßnahmen und Pflegepersonal problemlos finanziert oder der Lebensstandard langfristig gesichert werden.
 
Vorbildlicher Schutz denkt weiter:

ASPECTA KÄNGURU.fit nutzt die Vorteile von intelligentem Investment und Zinseszinseffekt. Indem Sie früh beginnen, die Überschüsse Ihres Vertrages für die Zukunftssicherung Ihres Kindes zu investieren, arbeitet Ihr Geld fleißig für Sie. Das kann sich für Sie auszahlen: mit attraktiven Ablaufleistungen. So schafft ASPECTA KÄNGURU.fit nicht nur Sicherheit, sondern auch ein kleines Vermögen für Ihr Kind.
 
Steuerfrei1: Ein kleines Vermögen - auch wenn nichts passiert!

Die Überschüsse aus Ihren Beiträgen können in ausgewählten Fonds angelegt werden. Das hat den Vorteil, dass das angesparte Fondsguthaben die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge erreichen oder sogar übersteigen kann. Bei Ablauf der Versicherung bekommt Ihr kleiner Schatz so ein hübsches Vermögen ausgezahlt - auch wenn nichts passiert! Und das steuerfrei1!
 
1 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG zählen Erträge aus Risikoversicherungen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind damit auch weiterhin steuerfrei. Stand 12/2007
 
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